MIETBEDINGUNGEN – AGB KLEPSCH VERANSTALTUNGSTECHNIK

Nürnberg, Januar 2020 | Änderungen der Modelle, Preise und Liefermöglichkeiten vorbehalten.

1. Vertragsgegenstand

Die Vermietung erfolgt neben den individuell vereinbarten Bestimmungen im Miet- oder Service-Mietvertrag in Unterordnung zu den dortigen Bestimmungen zusätzlich zu den nachstehenden Bedingungen. Spätestens mit der Anlieferung der Geräte am Einsatzort gelten die nachstehenden Bedingungen als anerkannt. Vertragsgegenständlich sind die in der Auftragsbestätigung im Einzelnen aufgeführten Geräte.

2. Mietzeit

Die Mietzeit wird nach Tagen/Wochen berechnet. Die Mindestmietzeit beträgt einen Tag. Angefangene Tage zählen voll. Die Mietzeit beginnt spätestens mit dem Eintreffen der Geräte am Verwendungsort. Sie endet mit dem Wiedereintreffen der Geräte beim Vermieter.

3. Transport – Versand und Kosten

Der Transport/Versand der Geräte erfolgt auf Kosten des Mieters auf dem kostengünstigsten Weg, es sei denn, der Mieter hat ausdrücklich eine bestimmte Transport-/Versandart vorgeschrieben. Die Kosten einer auf Wunsch des Mieters abgeschlossenen Transportversicherung gehen zu dessen Lasten. Sämtliche Logistikkosten können im vereinbarten Miet oder Service-Mietbetrag enthalten sein. Zusätzliche Logistikkosten, die durch eine vom Mieter veranlasste oder zu verantwortende Veränderung der Gerätemenge, der geplanten zeitlichen Abfolge des vom Mieter bestellten Gebrauchs der Geräte oder des Einsatzortes der Geräte entstehen, gehen zu Lasten des Mieters und werden gesondert berechnet.

4. Auf-Abbau durch Vermieter

Wenn der Vermieter mit dem Auf- und Abbau beauftragt wird, müssen folgende Rahmenbedingungen geschaffen werden.

– Bühnenhelfer müssen in ausreichendem Maß vom Mieter auf dessen Kosten gestellt werden. Als Rahmenbedingung gilt hier, 7.5t LKW – 6 Helfer, Sprinter 4 Helfer. Die Bühnenhelfer müssen vom Aufbaubeginn bis Anlage steht, mitarbeiten. Dasselbe gilt für den Abbau, von Abbaubeginn bis Ladeende. Bühnenhelfer müssen mind. 18 Jahre alt sein und durch den Mieter versichert sein. Für jeden fehlenden Helfer wird vom Vermieter €200 netto gesondert berechnet.

– Falls der Auf-Abbau und die Veranstaltung länger als 6 Std. am Tag dauert muss der Mieter der technischen Crew des Vermieters 2 Mahlzeiten und ausreichend Getränke (kein Alkohol) pro Tag stellen (kein Fast Food! – 1 warmes Essen). Uhrzeiten sind mit dem Projektleiter des Vermieters abzuklären.

– Sollten die örtlichen Rahmenbedingungen (Halle, gesetzl. Bestimmungen, Veranstaltungstechnisch – Organisatorisch) eine Abänderung – Verminderung der angemieteten Artikel erfordern, gilt nach wie vor der bestehende Anmietungsvertrag (Auftragsbestätigung).

– Sollte eine Übernachtung der Auf-Abbau Crew des Vermieters aufgrund Entfernung oder Aufbauzeit nötig sein, muss der Vermieter auf seine Kosten pro Veranstaltungstechniker ein Einzelzimmer bereitstellen. Hierbei muss auf die Qualität des Hotels geachtet werden, d.h. keine Privatübernachtung oder minderwertiges Hotel ohne Frühstück.

5. Gefahrübergang

Der Gefahrübergang tritt ein bei Abholung oder Anlieferung (Mietlieferschein) der Mietsachen und endet mit deren Rückgabe beim Vermieter oder Abholung durch den Vermieter.

6. Geräte-Sicherung

Der Mieter ist verpflichtet, die gemieteten Geräte vom Gefahrübergang an bis zu dessen Ende gegen Beschädigung und Verlust zu sichern.

7. Geräte-Versicherung

Um sich vor den Folgen von Beschädigung und Verlust der gemieteten Geräte zu schützen, sollte eine entsprechende Schadensversicherung durch den Mieter abgeschlossen werden.

8. Gebrauch der Mietsache

Die gemieteten Geräte sind Eigentum des Vermieters. Der Mieter hat sie in sorgfältiger Art und Weise zu gebrauchen, alle Obliegenheiten, die mit dem Besitz, dem Gebrauch und dem Erhalt der Mietsache verbunden sind, zu beachten und die Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsempfehlungen des Vermieters zu befolgen. Eine Untervermietung der Geräte ist nicht gestattet. Der Mieter hat die Geräte in seinem unmittelbaren Besitz zu belassen und sie nur an den vereinbarten Einsatzorten zu verwenden. Der Mieter ermöglicht dem Vermieter die jederzeitige Überprüfung der Geräte.

9. Gewährleistung

Der Vermieter haftet für den funktionstüchtigen Zustand der vermieteten Geräte im Zeitpunkt des Gefahrübergangs unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt: Hat das vermietete Gerät im Zeitpunkt des Gefahrübergangs einen Fehler, der seine Tauglichkeit zum vertragsmäßigen Gebrauch aufhebt oder in einem Umfang mindert, der einer Aufhebung gleichkommt, kann der Vermieter nach seiner Wahl den Fehler beheben, das fehlerhafte Gerät austauschen oder vom Vertrag zurücktreten. Für die Dauer der Aufhebung der Tauglichkeit mindert sich der Miet- oder Service-Mietbetrag in entsprechendem Umfang. Für Schäden, die dem Mieter beim Gebrauch der Mietsache entstehen, haftet der Vermieter nur, soweit der entstandene Sachschaden vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den Vermieter oder dessen Erfüllungsgehilfen herbeigeführt wurde und soweit die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit durch den Vermieter oder dessen Erfüllungsgehilfen mindestens fahrlässig herbeigeführt wurde.

10. Haftung des Mieters

Der Mieter ist dem Vermieter für alle Schäden verantwortlich, die aus dem nicht bedingungsgemäßen Gebrauch der Mietsache entstehen. Den Schaden des zufälligen Unterganges sowie einer zufälligen Beschädigung trägt der Mieter. Im Falle eines Totalschadens hat der Mieter vorbehaltlich der Bestimmungen in der nachfolgenden Ziffer 16. den Wiederbeschaffungswert der gemieteten Geräte zu ersetzen.

11. Lizenzen

Beim Betreiben von Video- und Audiosystemen dürfen vom Mieter eingesetzte Bild- und Tonwiedergaben nur nach den Bedingungen der jeweiligen Lizenzinhaber erfolgen. Bei EDV-Systemen darf mit zu verwendende Software nur für das einzelne dazu bestimmte Gerät benutzt werden. Beim Betreiben der Geräte darf mitzuverwendende Software nur nach den gesondert mitgeteilten Bedingungen der Lizenzinhaber benutzt werden. Der Mieter stellt den Vermieter im Falle nicht bedingungsgemäßer Nutzung von Bild- und Tonmaterialien sowie von Software von allen Schadenersatzansprüchen der Lizenzinhaber frei.

12. Rücktritt des Mieters

Tritt der Mieter aus Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, vom Vertrag zurück, werden dem Mieter 30% des Auftragswertes als pauschaler Schadenersatz berechnet. Erfolgt der Rücktritt weniger als vier Wochen vor Vertragslaufzeitbeginn, so werden 50%, bei weniger als zwei Wochen 75% und bei weniger als einer Woche 100% des Miet -bzw. Service-Mietbetrages zur Zahlung fällig.

13. Rechte Dritter

Der Mieter hat die gemieteten Geräte von allen Belastungen, Inanspruchnahmen und Pfandrechten Dritter freizuhalten. Er ist verpflichtet, den Vermieter unter Überlassung aller notwendigen Unterlagen unverzüglich zu benachrichtigen, wenn während der Vertragslaufzeit die gemieteten Geräte dennoch gepfändet oder in irgendeiner anderen Weise von Dritten in Anspruch genommen werden. Der Mieter trägt alle Kosten, die zur Aufhebung derartiger Eingriffe Dritter erforderlich sind, sofern sich solche Eingriffe nicht ausschließlich gegen den Vermieter richteten.

14. Lieferungen

Die Vereinbarung eines Miettermins erfolgt unter dem Vorbehalt rechtzeitiger
Liefermöglichkeit. Unvorhergesehene, vom Vermieter nicht zu vertretende Ereignisse, gleichgültig ob beim Vermieter oder bei einem seiner Lieferanten, wie z. B. Streik, Aussperrung, Unfallschäden, Betriebsstörungen etc., berechtigen den Vermieter – unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen des Mieters –, vom Vertrag zurückzutreten oder den Beginn der Mietzeit um die Dauer der Verhinderung hinauszuschieben.

15. Sicherheitsleistung

Der Vermieter kann verlangen, dass der Mieter für die Dauer des Vertragsverhältnisses eine Kaution bis zur Höhe des Zeitwertes der gemieteten Geräte beim Vermieter hinterlegt. Die Kaution wird dem Mieter nach Beendigung des Vertragsverhältnisses und Wiedereintreffen der gemieteten Geräte beim Vermieter unverzinst zurückgezahlt.

16. Zahlung des Miet- oder Service-Mietbetrages

Der Miet- oder Service-Mietbetrag, jeweils zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, ist sofort bei Rechnungsstellung fällig und ohne Abzug zahlbar. Bei Neukunden 100% Vorkasse, Vorabüberweisung, Barzahlung bei Abholung, Lieferung vor Veranstaltungsbeginn falls keine anderen Konditionen schriftlich vereinbart wurden.
Bei Überschreitung des Fälligkeitsdatums der Rechnungen des Vermieters von mehr als fünf Tagen berechnet der Vermieter vom Fälligkeitszeitpunkt an Verzugszinsen in Höhe von 12 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Der Mieter kann gegen die Forderungen des Vermieters nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

17. Rückgabe der Mietsache

Der Mieter hat auf seine Kosten und Gefahr das gemietete Gerät nach Ablauf der vereinbarten Nutzungs- und/oder Besitzdauer unverzüglich an den Vermieter zurückzugeben (vgl. Mietzeit gemäß Ziffer 2.). Wird die Mietsache nicht in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben, hat der Mieter unbeschadet darüber hinausgehender Schadenersatzansprüche des Vermieters für die Zeit, die für die Instandsetzung oder Ersatzbeschaffung erforderlich ist, den vereinbarten Mietbetrag entsprechend weiter zu entrichten.

18. Verspätete Rückgabe

Bei verspäteter Rückgabe der Mietsache (vgl. Mietzeit gemäß Ziffer 2.) wird der Mietpreis entsprechend nachberechnet. Darüber hinaus hat der Mieter dem Vermieter jeden Schaden zu ersetzen.

19. Schlussbestimmungen

Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung des Vertrages und dieser Bedingungen nicht wirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Erfüllungsort ist der Sitz der Niederlassung des Vermieters. Als Gerichtsstand für beide Teile sind die nächstliegenden Amts- bzw. Landgerichte, in dessen Bezirken der Vermieter seine Niederlassung hat, vereinbart. Bei Vermietungen nach außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gilt deutsches Recht als vereinbart, zusätzlich zu den hier vereinbarten Bedingungen.

Veranstaltungstechnik Klepsch

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